123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!

  • 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
     Gast
      schrieb am Montag, 14. Februar 2005
    guten tag zusammen,

    heute war es endlich soweit! ;-)! ich bin das erste mal (bin noch in der probezeit) geblitzt worden.
    und zwar am düsseldorfer-flughafen bei erlaubten 80 km/h mit knapp 125 km/h...! welche konsequenzen werden auf mich zukommen?! bußgeld; aufbauseminar; punkte in f.; .. ?

    danke für jede antwort...!

    benne!
  • Thema
    Re: 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 14. Februar 2005
    Text
    Hallo,

    geh oben in der Navigation auf "Recht", dann auf "Bußgeldkatalog" und "Geschwindigkeit".

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 14. Februar 2005
    Text
    Gugst du hier:

    http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    Text
    Am Düsseldorfer Flughafen sind 100 erlaubt, bei knapp 125 kmh wird dir dann noch Toleranz abgezogen und du hast auch noch deinen Tachovorlauf. Denke daher nicht, dass du einen Punkt bekommen wirst.

    >Gugst du hier:
    >
    >http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >Am Düsseldorfer Flughafen sind 100 erlaubt, bei knapp 125 kmh wird dir dann noch Toleranz abgezogen und du hast auch noch deinen Tachovorlauf. Denke daher nicht, dass du einen Punkt bekommen wirst.
    >
    >>Gugst du hier:
    >>
    >>http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
    >>
    >>
    >Große BRILLE kaufen.damit du alles-also auch Zahlen auf runden Schildern siehst!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >guten tag zusammen,
    >
    >heute war es endlich soweit! ;-)! ich bin das erste mal (bin noch in der probezeit) geblitzt worden.
    >und zwar am düsseldorfer-flughafen bei erlaubten 80 km/h mit knapp 125 km/h...! welche konsequenzen werden auf mich zukommen?! bußgeld; aufbauseminar; punkte in f.; .. ?
    >
    >danke für jede antwort...!
    >
    >benne!
    >Das war zu langsam!Da bekommst du bei der Formel 1 keine Schnitte!WEITERÜBEN!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    >>guten tag zusammen,
    >>
    >>heute war es endlich soweit! ;-)! ich bin das erste mal (bin noch in der probezeit) geblitzt worden.
    >>und zwar am düsseldorfer-flughafen bei erlaubten 80 km/h mit knapp 125 km/h...! welche konsequenzen werden auf mich zukommen?! bußgeld; aufbauseminar; punkte in f.; .. ?
    >>
    >>danke für jede antwort...!
    >>
    >>benne!
    >>Das war zu langsam!Da bekommst du bei der Formel 1 keine Schnitte!WEITERÜBEN!!!

    warte mal bis hans wingernicht das liest der wird dir schon sagen wos langgeht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 123 km/h bei erlaubten 80 km/h -> KONSEQUENZEN?!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
    Text
    Wie hoch ist das Bußgeld? 100,- Euro

    Gibt es dafür Punkte in Flensburg? ja, 3 Punkte

    Ist mit einem Fahrverbot zu rechnen? ja, 1 Monat

    Was ist mit der Fahrerlaubnis auf Probe? Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

    Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
    § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG

    Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
    § 2a Abs. 2a StVG

    Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
    § 2a Abs. 3 StVG

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